Unternehmensübernahme

Unternehmensübernahme
Un|ter|neh|mens|über|nah|me, die:
Übernahme eines ↑ Unternehmens (2).

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Unternehmens|übernahme,
 
Take-over [teɪk 'əʊvə, englisch], Unternehmenskauf, Unternehmens|akquisition, Erwerb eines Unternehmens und Übernahme der Unternehmensleitung durch andere Unternehmen oder Privatpersonen. Die Initiative geht dabei meist vom Interessenten aus, der den Eigentümern beziehungsweise Aktionären ein Übernahmeangebot (Take-over Bid, Tender-Offer) unterbreitet und in der Regel mindestens die Mehrheit des Unternehmens erwerben will, um es z. B. als juristisch selbstständige Tochtergesellschaft weiterzuführen. Auch ein sofortiger oder späterer Unternehmenszusammenschluss in Form einer Fusion (Merger) ist möglich. Ein Unternehmen kann durch Verhandlung und Zustimmung beider Vertragspartner übernommen werden (freundliche Unternehmensübernahme, Friendly Take-over) oder gegen den Willen der übernommenen Gesellschaft beziehungsweise deren Unternehmensleitung, besonders bei börsennotierten Unternehmen (feindliche Unternehmensübernahme, Unfriendly Take-over, Hostile Take-over). Bei feindlicher Unternehmensübernahme wird der Angreifer auch als Raider bezeichnet, ein möglicher Übernahmepartner aus Sicht des angegriffenen Unternehmens als White Knight (weißer Ritter).
 
Die Motive des Käufers reichen von strategischen Überlegungen (z. B. Diversifizierung, Erhöhung des Marktanteils, Beseitigung von Konkurrenten, Zugang zu ausländischen Märkten) über die Nutzung von Synergieeffekten (gemeinsame Forschung und Entwicklung, Beschaffung, Vertrieb) bis zu rein spekulativen Absichten. Steht Spekulation im Vordergrund, so dient die Unternehmensübernahme dem Wiederverkauf einzelner Unternehmensteile beziehungsweise der Gewinn bringenden Zerschlagung des Unternehmens (Asset-Stripping). Dabei wird die Unternehmensübernahme weitgehend mit Fremdkapital finanziert (Leveraged Buy-out, Abkürzung LBO). Daneben gibt es auch einen unternehmerischen LBO, bei dem die Sanierung und Fortführung des Unternehmens im Vordergrund stehen; Käufer sind entweder Manager des Unternehmens (Management-Buy-out), Teile der Belegschaft (Belegschafts-Buy-out) oder außen stehende Manager (Management-Buy-in). Banken sowie andere Finanz- und/oder Unternehmensberater unterstützen die Unternehmensübernahme durch zahlreiche Serviceleistungen (Mergers & Acquisitions). Ein Unternehmen kann auch von den bisherigen Eigentümern zum Verkauf angeboten werden, um z. B. die Nachfolge zu regeln, Geschäftsbereiche zu bereinigen (Konzentration auf Kernbereiche) oder eine Sanierung zu ermöglichen.
 
Unternehmensübernahmen bergen die Gefahr der Wettbewerbsbeschränkung, können aber auch eine effizientere Nutzung wirtschaftlicher Ressourcen ermöglichen. Allerdings ist mit Unternehmensübernahmen oft ein massiver Abbau von Arbeitsplätzen verbunden. Unternehmensübernahmen erscheinen betriebswirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn z. B. Synergieeffekte erzielt, die Konkursgefahr reduziert oder steuerliche Möglichkeiten besser genutzt werden können. (Unternehmenskonzentration)
 
 
T. Reicheneder: Investment banking. Mergers & acquisitions, buyouts, junk bonds, going public (Wiesbaden 1992);
 W. Jung: Praxis des Unternehmenskaufs (21993);
 
Unternehmensfinanzierung, Management buy-out, Management buy-in, bearb. v. D. Görgmaier (1995);
 
Hb. des Unternehmens- u. Beteiligungskaufs, hg. v. W. Hölters (41996);
 U. Scharlemann: Finanzwirtschaftl. Synergiepotentiale von Mergers u. Acquisitions (1996);
 S. Hagemann: Strateg. Unternehmensentwicklung durch mergers & acquisitions (1996).

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Un|ter|neh|mens|über|nah|me, die: Übernahme eines Unternehmens (2).

Universal-Lexikon. 2012.

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